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Produkte und Fragen zum Begriff Zuständig:


  • Da bin ick nicht zuständig, Mausi. Nix Neues vom Amt.
    Da bin ick nicht zuständig, Mausi. Nix Neues vom Amt.

    Make Amt Great Again! Conny, Beamtin im öffentlichen Dienst, macht den Job seit Jahrzehnten. Ihre Kolleginnen - Tief-einatmen-Petra, Gegen-alles-Gisela, Kussi-Doris, Küken-Dilara und Du-bist-der-Change-Ronja - sind ihr wohl oder übel zur Familie geworden. Der alltägliche Behördenwahnsinn schweißt sie zusammen. Gemeinsam trotzen sie Aktenbergen, Management-Geschwätz, Digitalisierung und viel zu selbstbewussten Bürgern. Und wenn gar nichts mehr geht: »Da bin ick nicht zuständig, Mausi.« Zwischen Kaffee- und Raucherpausen wird diskutiert, gelästert und gestritten - und mit Neugierde über das Liebesleben der Kolleginnen gewacht! Aber keine Sorge, Conny bleibt Herrin der Lage und ihrem Mantra treu: »Nix muss sich ändern, damit alles so bleibt, wie es ist!«

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  • Da bin ick nicht zuständig, Mausi (Conny from the block)
    Da bin ick nicht zuständig, Mausi (Conny from the block)

    Da bin ick nicht zuständig, Mausi , Make Amt Great Again! Conny, das Social-Media-Phänomen - für all jene, die den Amtswahnsinn von innen und außen kennen. Und all jene, die im Job schon mal »Bin ich hier in ner Behörde oder was?« gedacht haben. Conny, Beamtin im öffentlichen Dienst, macht den Job seit Jahrzehnten. Mit ihren Kolleginnen - Tief-einatmen-Petra, Gegen-alles-Gisela, Kussi-Doris, Küken-Dilara und Du-bist-der-Change-Ronja - trotzt sie Aktenbergen, Management-Geschwätz, Digitalisierung und viel zu selbstbewussten Bürgern. Und wenn gar nichts mehr geht: »Da bin ick nicht zuständig, Mausi.« Connys Kolleginnen sind ihr wohl oder übel zur Familie geworden. Der alltägliche Behördenwahnsinn schweißt sie zusammen. Zwischen Kaffee- und Raucherpausen wird diskutiert, gelästert und gestritten - und mit Neugierde über das Liebesleben der Belegschaft gewacht. Aber keine Sorge, Conny bleibt Herrin der Lage und ihrem Mantra treu: »Nix muss sich ändern, damit alles so bleibt, wie es ist!« Conny und ihre Kolleginnen bringen es auf den Punkt: Digitalisierung, Amtsschimmel, Achtsamkeit und Faxgeräte bedienen - Beamte sind alles - nur nicht faul. Jetzt wirds amtlich: Das Connyversum im Buch Realsatire: Beamtenklischees, wie sie jeder kennt - Die Neuköllnerin kennt man als @conny.fromtheblock von Instagram und TikTok. Ihr folgen über 250.000 Menschen  Conny überwindet kulturelle Missverständnisse: so können sich Amt und Bürger annähern »Mädels, wir müssen dringend am Onboarding arbeiten.« »Wat muss ick? Janüscht muss ick. Sterben muss ick«, brabbelt Gisela vor sich hin, während sie sich den Zeigefinger ableckt, um das Aktenblatt zu wenden, das sie eh nicht liest. »Ick weeß nich, ob ick nachfragen soll, wat dit nu wieder is, oder dit einfach sein lasse, Mausi«, sagt Doris. »Onboarding« wiederhole ich kurz im Kopf. Ich wünschte, ich könnte es mir irgendwie herleiten, um Ronja zur Abwechslung auch mal nen Gefallen zu tun. Aber da tut sich beim besten Willen nichts. Wüsste jetzt nicht, was wir hier mit Flugzeugen am Hut haben. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20231012, Produktform: Kartoniert, Autoren: Conny from the block, Seitenzahl/Blattzahl: 279, Keyword: Aktenstapel; Alltag; Alltagsbeobachtungen; Amt; Amtsfluencerin; Amtssprache Deutsch; Arbeitsleben; Beamte; Beamtendeutsch; Beamtin; Behörde; Behördenalltag; Behördenschreiben; Behördenwahnsinn; Berlin; Blitzdigitalisierung; Bücher Humor; Bücher humorvoll; Bürger; Bürgeramt; Bürgerbüro; Bürokratie; Change Management; Digitalisierung; Erinnerungen; Geschenk für Frauen; Geschenk für Männer; Homeoffice; Kaffeepause; Klischees; Ministerium; Pension; Personalbedarf; Romane heiter; Sartire; Spießbürger; Unterhaltungsroman; Verwaltungswissenschaften; Videokonferenz; Zuständigkeit; achtsam morden; alman memes; beamten satire; buch neuerscheinungen 2023; buch öffentlicher dienst, Fachschema: Humor~Öffentliche Verwaltung~Verwaltung / Öffentliche Verwaltung, Fachkategorie: Satirische Romane und Parodie (fiktional)~Belletristik: Themen, Stoffe, Motive: Soziales~Parodie: Sachbuch~Humor: Sammlungen und Anthologien~Belletristik: Themen, Stoffe, Motive: Politik~Öffentliche Verwaltung, Zeitraum: 21. Jahrhundert (2000 bis 2100 n. Chr.), Warengruppe: TB/Belletristik/Humor/Cartoons/Comics, Fachkategorie: Moderne und zeitgenössische Belletristik, Thema: Lachen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft, Verlag: dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 193, Breite: 124, Höhe: 30, Gewicht: 290, Produktform: Kartoniert, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0300, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 2882444

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  • Im Mittelpunkt dieses Bandes steht die Arbeit des in der Öffentlichkeit kaum bekannten Ausschusses für Übereinkommen und Empfehlungen des UNESCO-Exekutivrates. Er ist nicht nur für Staatenberichtsverfahren wie beim Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, sondern seit fast 30 Jahren auch für ein Individualbeschwerdeverfahren zuständig, das sich von den anderen Verfahren in der UNO deutlich unterscheidet. Im Kontext der gegenwärtigen UNO-Reformbemühungen im Menschenrechtsbereich werden die Vor- und Nachteile vergleichend gegenübergestellt. Ferner werden Probleme der Umsetzung von Programmen der Menschenrechtsbildung sowohl im UNO-System als auch in Deutschland diskutiert. (Hüfner, Klaus)
    Im Mittelpunkt dieses Bandes steht die Arbeit des in der Öffentlichkeit kaum bekannten Ausschusses für Übereinkommen und Empfehlungen des UNESCO-Exekutivrates. Er ist nicht nur für Staatenberichtsverfahren wie beim Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, sondern seit fast 30 Jahren auch für ein Individualbeschwerdeverfahren zuständig, das sich von den anderen Verfahren in der UNO deutlich unterscheidet. Im Kontext der gegenwärtigen UNO-Reformbemühungen im Menschenrechtsbereich werden die Vor- und Nachteile vergleichend gegenübergestellt. Ferner werden Probleme der Umsetzung von Programmen der Menschenrechtsbildung sowohl im UNO-System als auch in Deutschland diskutiert. (Hüfner, Klaus)

    Im Mittelpunkt dieses Bandes steht die Arbeit des in der Öffentlichkeit kaum bekannten Ausschusses für Übereinkommen und Empfehlungen des UNESCO-Exekutivrates. Er ist nicht nur für Staatenberichtsverfahren wie beim Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, sondern seit fast 30 Jahren auch für ein Individualbeschwerdeverfahren zuständig, das sich von den anderen Verfahren in der UNO deutlich unterscheidet. Im Kontext der gegenwärtigen UNO-Reformbemühungen im Menschenrechtsbereich werden die Vor- und Nachteile vergleichend gegenübergestellt. Ferner werden Probleme der Umsetzung von Programmen der Menschenrechtsbildung sowohl im UNO-System als auch in Deutschland diskutiert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20070905, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Politikwissenschaft, Bd. 3##, Autoren: Hüfner, Klaus, Seitenzahl/Blattzahl: 158, Fachschema: Menschenrechte~Politik / Politikwissenschaft~Politikwissenschaft~Politologie~Blauhelme~UN~UNO~Vereinte Nationen - UN, Imprint-Titels: Politikwissenschaft, Bd. 3, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft, Fachkategorie: Politik und Staat, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Frank und Timme GmbH, Verlag: Frank & Timme, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 9, Gewicht: 214, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Kunstpädagogik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Pädagogik), Veranstaltung: Seminar Quantitative Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte in Kindergär-ten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder¿ besuchten im Projektjahr 2008 17 Kin-der des Kinderhauses Metzingen regelmäßig das Mal- Atelier der KiWi: Kunst in der Werkstatt integrativ. Hier wurden sie, begleitet von einer Künstlerin und Kunstthera-peutin, dazu ermutigt, einfach drauflos zu malen. Laut Projekttitel sollten die Kinder in diesem Atelier ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿. 
Für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte¿¿ waren die Projektgruppe ¿ Kind und Kunst¿ des pädagogischen In-stituts der Universität Erlangen- Nürnberg zuständig. Im Rahmen dessen haben Studen-ten eines Seminars zur Quantitativen Forschung unter der Leitung von Dipl. ¿Psych. Frau Katharina Welsch die Evaluation des Projekts ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿ durchgenommen. Die Elternbefragung mit selbstkonstruierten Fragebögen fand im No-vember 2008 statt. (Pehlivan, Dilek)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Kunstpädagogik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Pädagogik), Veranstaltung: Seminar Quantitative Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte in Kindergär-ten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder¿ besuchten im Projektjahr 2008 17 Kin-der des Kinderhauses Metzingen regelmäßig das Mal- Atelier der KiWi: Kunst in der Werkstatt integrativ. Hier wurden sie, begleitet von einer Künstlerin und Kunstthera-peutin, dazu ermutigt, einfach drauflos zu malen. Laut Projekttitel sollten die Kinder in diesem Atelier ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿. Für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte¿¿ waren die Projektgruppe ¿ Kind und Kunst¿ des pädagogischen In-stituts der Universität Erlangen- Nürnberg zuständig. Im Rahmen dessen haben Studen-ten eines Seminars zur Quantitativen Forschung unter der Leitung von Dipl. ¿Psych. Frau Katharina Welsch die Evaluation des Projekts ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿ durchgenommen. Die Elternbefragung mit selbstkonstruierten Fragebögen fand im No-vember 2008 statt. (Pehlivan, Dilek)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Kunstpädagogik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Pädagogik), Veranstaltung: Seminar Quantitative Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte in Kindergär-ten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder¿ besuchten im Projektjahr 2008 17 Kin-der des Kinderhauses Metzingen regelmäßig das Mal- Atelier der KiWi: Kunst in der Werkstatt integrativ. Hier wurden sie, begleitet von einer Künstlerin und Kunstthera-peutin, dazu ermutigt, einfach drauflos zu malen. Laut Projekttitel sollten die Kinder in diesem Atelier ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿. Für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms ¿ Musisch-ästhetische Modellprojekte¿¿ waren die Projektgruppe ¿ Kind und Kunst¿ des pädagogischen In-stituts der Universität Erlangen- Nürnberg zuständig. Im Rahmen dessen haben Studen-ten eines Seminars zur Quantitativen Forschung unter der Leitung von Dipl. ¿Psych. Frau Katharina Welsch die Evaluation des Projekts ¿ Den eigenen Ausdruck finden¿ durchgenommen. Die Elternbefragung mit selbstkonstruierten Fragebögen fand im No-vember 2008 statt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090508, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Pehlivan, Dilek, Auflage: 09003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 28, Keyword: KiWi-KunstinderWerkstattintegrativ; StiftungKinderlandBaden-Württemberg; Evaluation; ProjektgruppeKindundKunst-UniversitätErlangenNürnberg; SPSS-Seminar; Mal-ProjektimKinderhausMetzingen, Warengruppe: HC/Didaktik/Methodik/Schulpädagogik/Fachdidaktik, Fachkategorie: Gesellschaft und Kultur, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 56, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640315277, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Dass gesunde Ernährung keine trockene Wissenschaft, sondern eine wirklich simple und geschmackvolle Sache ist, beweisen Thomas   Sampl und Madlen Zeller Woche für Woche in der NDR-"Visite" . Wenn es um Gesundheit geht, ist das beliebteste Gesundheitsmagazin im gesamten deutschsprachigen Raum eine echte Institution. Seit 7 Jahren ist der Hamburger Spitzenkoch dort gemeinsam mit Medizinjournalistin Madlen Zeller für das "leibliche Wohl" zuständig und zeigt, wie leicht es ist, gesund und lecker mit saisonalen heimischen Produkten zu kochen. (Nicht nur) für "Visite"-Fans gibt es die besten Tipps und Rezepte nun endlich in einem Kochbuch: Für jede Jahreszeit werden sechs heimische Superhelden  mit ihren Gesundstoffen ausführlich porträtiert und vielfältig in der Küche verwendet. Die Parade der Stars reicht von Spargel und Erdbeeren im Frühjahr über Tomaten und Gurken im Sommer und Quitten und Kürbis im Herbst bis zu Beten und Grünkohl im Winter. Meist spielen sie die wichtigste Rolle in Hauptgerichten, sie treten aber auch in köstlichen Desserts oder saftigen Gemüsekuchen auf. "Simpel mit Sampl" - einfacher und besser essen geht nicht! (Sampl, Thomas~Zeller, Madlen)
    Dass gesunde Ernährung keine trockene Wissenschaft, sondern eine wirklich simple und geschmackvolle Sache ist, beweisen Thomas   Sampl und Madlen Zeller Woche für Woche in der NDR-"Visite" . Wenn es um Gesundheit geht, ist das beliebteste Gesundheitsmagazin im gesamten deutschsprachigen Raum eine echte Institution. Seit 7 Jahren ist der Hamburger Spitzenkoch dort gemeinsam mit Medizinjournalistin Madlen Zeller für das "leibliche Wohl" zuständig und zeigt, wie leicht es ist, gesund und lecker mit saisonalen heimischen Produkten zu kochen. (Nicht nur) für "Visite"-Fans gibt es die besten Tipps und Rezepte nun endlich in einem Kochbuch: Für jede Jahreszeit werden sechs heimische Superhelden  mit ihren Gesundstoffen ausführlich porträtiert und vielfältig in der Küche verwendet. Die Parade der Stars reicht von Spargel und Erdbeeren im Frühjahr über Tomaten und Gurken im Sommer und Quitten und Kürbis im Herbst bis zu Beten und Grünkohl im Winter. Meist spielen sie die wichtigste Rolle in Hauptgerichten, sie treten aber auch in köstlichen Desserts oder saftigen Gemüsekuchen auf. "Simpel mit Sampl" - einfacher und besser essen geht nicht! (Sampl, Thomas~Zeller, Madlen)

    Dass gesunde Ernährung keine trockene Wissenschaft, sondern eine wirklich simple und geschmackvolle Sache ist, beweisen Thomas   Sampl und Madlen Zeller Woche für Woche in der NDR-"Visite" . Wenn es um Gesundheit geht, ist das beliebteste Gesundheitsmagazin im gesamten deutschsprachigen Raum eine echte Institution. Seit 7 Jahren ist der Hamburger Spitzenkoch dort gemeinsam mit Medizinjournalistin Madlen Zeller für das "leibliche Wohl" zuständig und zeigt, wie leicht es ist, gesund und lecker mit saisonalen heimischen Produkten zu kochen. (Nicht nur) für "Visite"-Fans gibt es die besten Tipps und Rezepte nun endlich in einem Kochbuch: Für jede Jahreszeit werden sechs heimische Superhelden  mit ihren Gesundstoffen ausführlich porträtiert und vielfältig in der Küche verwendet. Die Parade der Stars reicht von Spargel und Erdbeeren im Frühjahr über Tomaten und Gurken im Sommer und Quitten und Kürbis im Herbst bis zu Beten und Grünkohl im Winter. Meist spielen sie die wichtigste Rolle in Hauptgerichten, sie treten aber auch in köstlichen Desserts oder saftigen Gemüsekuchen auf. "Simpel mit Sampl" - einfacher und besser essen geht nicht! , Einfach gute Rezepte und Tipps für ein gesundes Leben , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20220401, Produktform: Leinen, Autoren: Sampl, Thomas~Zeller, Madlen, Seitenzahl/Blattzahl: 181, Abbildungen: 110 Abbildungen, Themenüberschrift: COOKING / Health & Healing / General, Keyword: Bestseller; Bohnen; Brokkoli; Buch; Ernährungsdocs; Gesundheitsratgeber; Grünkohl; Hanf; Immunabwehr; Kochbuch; Küchenratgeber; Kürbis; Lebensmittel als Heilmittel; NDR; NDR Visite; Nährstoffe; Ratgeber; Rezepte; Simple mit Sample; Spargel; Superfood Rezepte; TV-Koch; TV-Serie; Visite; einfache Rezepte; foods; gesund; gesund essen; gesunde Ernährung; gesunde Rezepte; regionale Zutaten; saisonale Rezepte; saisonale Zutaten; sample; schnelle Nummer; simple; super, Fachschema: Gesundheit (allgemein)~Kochen / Prominente kochen, TV-Küche~Kochen / Schnelle Küche~Kochen / Biologisch, alternativ, Trennkost, Vollwertkost~Kochen / vegetarisch, vegan~Kochen / Gemüse, Obst~Kochen / Salate~Gericht (Speise)~Kochbuch~Kochen~Küche (Kochbuch)~Rezept (Kochrezept)~Kochen / Dessert, Süßspeise, Konfitüre, Konfekt~Kochen / Allgemeines Kochbuch, Grundwissen, Fachkategorie: Medizin und Gesundheit: Ratgeber, Sachbuch~Kochen und Rezepte allgemein~TV-, Starkoch-Kochbücher~Schnelle Küche~Kochen: Gesundheit und Vollwertkost~Vegetarische Küche~Kochen: Suppen und Vorspeisen~Kochen: Salate~Kochen: Saucen~Kochen: Hauptgerichte~Kochen: Desserts, Thema: Entdecken, Warengruppe: HC/Ratgeber Gesundheit, Fachkategorie: Kochen / Essen nach Zutaten: Obst und Gemüse, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: ZS Verlag, Verlag: ZS Verlag, Verlag: Edel Verlagsgruppe GmbH, Länge: 246, Breite: 188, Höhe: 22, Gewicht: 820, Produktform: Gebunden, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Sanktionenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollte sich der Verurteilte nicht bewähren, ist die Strafaussetzung nach § 56 f StGB zu widerrufen.
Für den Widerruf besonders umstritten sind die Voraussetzungen der ¿Begehung einer neuen Straftat¿. Ist die neue Tat zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung Gegenstand eines noch anhängigen Strafverfahrens, ist fraglich, ob für den Widerruf eine Verurteilung für die neue Tat vorliegen muss und ob diese bereits rechtskräftig sein muss oder geringere Anforderungen zu stellen sind, wie etwa die Überzeugung des über den Widerruf entscheidenden Gerichts oder ein glaubhaftes Schuldeingeständnis. In der Folge ist fraglich, welches Gericht für die Feststellung der neuen Straftat zuständig ist. Hierfür käme sowohl das Widerrufsgericht als auch das für die Anlasstat zuständige Gericht in Betracht.
Durch den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat können bei Summierung einzelner Straftaten zudem lange Vollzugsdauern entstehen. Hierdurch werden die positiven Wirkungen der Strafaussetzung, insbesondere die präventive Wirkung, aufgehoben. Auch entsprechen diese langen Vollzugsdauern nicht mehr dem Grundsatz unrechts- und schuldangemessenen Strafens.
Diese Arbeit soll daher die Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen negativen Folgen und mit Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den gerichtlichen Zuständigkeiten darstellen. (Vanek, Sarina)
    Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Sanktionenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollte sich der Verurteilte nicht bewähren, ist die Strafaussetzung nach § 56 f StGB zu widerrufen. Für den Widerruf besonders umstritten sind die Voraussetzungen der ¿Begehung einer neuen Straftat¿. Ist die neue Tat zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung Gegenstand eines noch anhängigen Strafverfahrens, ist fraglich, ob für den Widerruf eine Verurteilung für die neue Tat vorliegen muss und ob diese bereits rechtskräftig sein muss oder geringere Anforderungen zu stellen sind, wie etwa die Überzeugung des über den Widerruf entscheidenden Gerichts oder ein glaubhaftes Schuldeingeständnis. In der Folge ist fraglich, welches Gericht für die Feststellung der neuen Straftat zuständig ist. Hierfür käme sowohl das Widerrufsgericht als auch das für die Anlasstat zuständige Gericht in Betracht. Durch den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat können bei Summierung einzelner Straftaten zudem lange Vollzugsdauern entstehen. Hierdurch werden die positiven Wirkungen der Strafaussetzung, insbesondere die präventive Wirkung, aufgehoben. Auch entsprechen diese langen Vollzugsdauern nicht mehr dem Grundsatz unrechts- und schuldangemessenen Strafens. Diese Arbeit soll daher die Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen negativen Folgen und mit Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den gerichtlichen Zuständigkeiten darstellen. (Vanek, Sarina)

    Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Sanktionenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollte sich der Verurteilte nicht bewähren, ist die Strafaussetzung nach § 56 f StGB zu widerrufen. Für den Widerruf besonders umstritten sind die Voraussetzungen der ¿Begehung einer neuen Straftat¿. Ist die neue Tat zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung Gegenstand eines noch anhängigen Strafverfahrens, ist fraglich, ob für den Widerruf eine Verurteilung für die neue Tat vorliegen muss und ob diese bereits rechtskräftig sein muss oder geringere Anforderungen zu stellen sind, wie etwa die Überzeugung des über den Widerruf entscheidenden Gerichts oder ein glaubhaftes Schuldeingeständnis. In der Folge ist fraglich, welches Gericht für die Feststellung der neuen Straftat zuständig ist. Hierfür käme sowohl das Widerrufsgericht als auch das für die Anlasstat zuständige Gericht in Betracht. Durch den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat können bei Summierung einzelner Straftaten zudem lange Vollzugsdauern entstehen. Hierdurch werden die positiven Wirkungen der Strafaussetzung, insbesondere die präventive Wirkung, aufgehoben. Auch entsprechen diese langen Vollzugsdauern nicht mehr dem Grundsatz unrechts- und schuldangemessenen Strafens. Diese Arbeit soll daher die Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen negativen Folgen und mit Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den gerichtlichen Zuständigkeiten darstellen. , Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Sanktionenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Sollte sich der Verurteilte nicht bewähren, ist die Strafaussetzung nach § 56 f StGB zu widerrufen. Für den Widerruf besonders umstritten sind die Voraussetzungen der ¿Begehung einer neuen Straftat¿. Ist die neue Tat zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung Gegenstand eines noch anhängigen Strafverfahrens, ist fraglich, ob für den Widerruf eine Verurteilung für die neue Tat vorliegen muss und ob diese bereits rechtskräftig sein muss oder geringere Anforderungen zu stellen sind, wie etwa die Überzeugung des über den Widerruf entscheidenden Gerichts oder ein glaubhaftes Schuldeingeständnis. In der Folge ist fraglich, welches Gericht für die Feststellung der neuen Straftat zuständig ist. Hierfür käme sowohl das Widerrufsgericht als auch das für die Anlasstat zuständige Gericht in Betracht. Durch den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat können bei Summierung einzelner Straftaten zudem lange Vollzugsdauern entstehen. Hierdurch werden die positiven Wirkungen der Strafaussetzung, insbesondere die präventive Wirkung, aufgehoben. Auch entsprechen diese langen Vollzugsdauern nicht mehr dem Grundsatz unrechts- und schuldangemessenen Strafens. Diese Arbeit soll daher die Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat unter Berücksichtigung der soeben angesprochenen negativen Folgen und mit Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den gerichtlichen Zuständigkeiten darstellen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080220, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Vanek, Sarina, Auflage: 08002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Keyword: Sanktionenrecht, Warengruppe: HC/Strafrecht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638007566, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der Globalisierung und dem damit verbundenen Kosten- und Wettbewerbsdruck hat sich die Notwendigkeit für Unternehmen, Profite zu erwirtschaften, deutlich verschärft. Durch die weltweite Verflechtung, welche die Produktion in den Billiglohnländern ermöglicht, sind Unternehmen einerseits zwar in der Lage, immer günstiger zu produzieren, andererseits verlangen Kunden nach immer anspruchsvollerer Qualität, Produkte müssen zunehmend schneller geliefert werden. Steigender Termindruck bei den Unternehmen ist nur eine Folge. Auch was Komplexität und Anspruch an die betriebliche Umwelt anbelangt, ist in den letzten Jahren eine massive Zunahme zu verzeichnen. 
Um diesen neuen An- bzw. Herausforderungen weiterhin gerecht werden zu können, verlangt es nach neuen Strukturen und Organisationen in den Unternehmen, die in der Lage sind, schnell und flexibel Entscheidungen treffen zu können. Die Interaktion und Kommunikation innerhalb eines Unternehmens muss effizienter gestaltet werden, will man die Veränderungen im Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich meistern.
So haben sich im Laufe der Zeit in den Unternehmen verstärkt Arbeitsgruppen gebildet, die losgelöst von den Routine-Aufgaben spezielle Aufträge bearbeiten. Heutzutage findet sich wohl kaum mehr ein Unternehmen, dass nicht in irgendeiner Form in Projektarbeit verwickelt ist. Damit steigt auch der Anspruch an das Management, Projekte effizient und erfolgreich zu steuern.
Für die ordnungsgemäße Abwicklung solcher Projekte ist das Projektcontrolling zusammen mit dem Projektmanagement zuständig.
Die folgende Arbeit gewährt einen Einblick in die Grundlagen des Projektcontrolling, dessen Aufgaben, die zur Verfügung stehenden Instrumente und deren praktische Anwendung. (Wagner, Andreas)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der Globalisierung und dem damit verbundenen Kosten- und Wettbewerbsdruck hat sich die Notwendigkeit für Unternehmen, Profite zu erwirtschaften, deutlich verschärft. Durch die weltweite Verflechtung, welche die Produktion in den Billiglohnländern ermöglicht, sind Unternehmen einerseits zwar in der Lage, immer günstiger zu produzieren, andererseits verlangen Kunden nach immer anspruchsvollerer Qualität, Produkte müssen zunehmend schneller geliefert werden. Steigender Termindruck bei den Unternehmen ist nur eine Folge. Auch was Komplexität und Anspruch an die betriebliche Umwelt anbelangt, ist in den letzten Jahren eine massive Zunahme zu verzeichnen. Um diesen neuen An- bzw. Herausforderungen weiterhin gerecht werden zu können, verlangt es nach neuen Strukturen und Organisationen in den Unternehmen, die in der Lage sind, schnell und flexibel Entscheidungen treffen zu können. Die Interaktion und Kommunikation innerhalb eines Unternehmens muss effizienter gestaltet werden, will man die Veränderungen im Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich meistern. So haben sich im Laufe der Zeit in den Unternehmen verstärkt Arbeitsgruppen gebildet, die losgelöst von den Routine-Aufgaben spezielle Aufträge bearbeiten. Heutzutage findet sich wohl kaum mehr ein Unternehmen, dass nicht in irgendeiner Form in Projektarbeit verwickelt ist. Damit steigt auch der Anspruch an das Management, Projekte effizient und erfolgreich zu steuern. Für die ordnungsgemäße Abwicklung solcher Projekte ist das Projektcontrolling zusammen mit dem Projektmanagement zuständig. Die folgende Arbeit gewährt einen Einblick in die Grundlagen des Projektcontrolling, dessen Aufgaben, die zur Verfügung stehenden Instrumente und deren praktische Anwendung. (Wagner, Andreas)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der Globalisierung und dem damit verbundenen Kosten- und Wettbewerbsdruck hat sich die Notwendigkeit für Unternehmen, Profite zu erwirtschaften, deutlich verschärft. Durch die weltweite Verflechtung, welche die Produktion in den Billiglohnländern ermöglicht, sind Unternehmen einerseits zwar in der Lage, immer günstiger zu produzieren, andererseits verlangen Kunden nach immer anspruchsvollerer Qualität, Produkte müssen zunehmend schneller geliefert werden. Steigender Termindruck bei den Unternehmen ist nur eine Folge. Auch was Komplexität und Anspruch an die betriebliche Umwelt anbelangt, ist in den letzten Jahren eine massive Zunahme zu verzeichnen. Um diesen neuen An- bzw. Herausforderungen weiterhin gerecht werden zu können, verlangt es nach neuen Strukturen und Organisationen in den Unternehmen, die in der Lage sind, schnell und flexibel Entscheidungen treffen zu können. Die Interaktion und Kommunikation innerhalb eines Unternehmens muss effizienter gestaltet werden, will man die Veränderungen im Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich meistern. So haben sich im Laufe der Zeit in den Unternehmen verstärkt Arbeitsgruppen gebildet, die losgelöst von den Routine-Aufgaben spezielle Aufträge bearbeiten. Heutzutage findet sich wohl kaum mehr ein Unternehmen, dass nicht in irgendeiner Form in Projektarbeit verwickelt ist. Damit steigt auch der Anspruch an das Management, Projekte effizient und erfolgreich zu steuern. Für die ordnungsgemäße Abwicklung solcher Projekte ist das Projektcontrolling zusammen mit dem Projektmanagement zuständig. Die folgende Arbeit gewährt einen Einblick in die Grundlagen des Projektcontrolling, dessen Aufgaben, die zur Verfügung stehenden Instrumente und deren praktische Anwendung. , Grundlagen, Aufgaben, Instrumente, praktische Anwendung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090730, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Wagner, Andreas, Auflage: 09003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Management, Fachkategorie: Finanzbuchhaltung, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640387359, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention ¿Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte¿ (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschränkungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religiösem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt führen kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit nicht ausschließlich ein zu förderndes Recht dar, sondern dessen Ausübung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders für die Informationsversorgung der Öffentlichkeit zuständig sind ¿ in den letzten Jahren verstärkt auch im Internet ¿ und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stößt auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im ¿World Wide Web¿ auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei.
In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Möglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht und nicht allein auf legislative Maßnahmen baut. Am Beginn der Arbeit soll aber zunächst auf die begrenzten Möglichkeiten der OSZE im Bezug auf die Durchsetzung von Richtlinien durch die besondere Struktur der Sicherheitsorganisation eingegangen werden. Dann wird an die OSZE-Politik im Bemühen um freie Meinungsäußerung herangeführt, wie sie sich aus verschiedenen Dokumenten seit Beginn des so genannten ¿KSZE- oder Helsinki-Prozesses¿ im Jahr 1975 ableiten lässt, und welchen Ansatz die OSZE heute in diesem Zusammenhang bei Medienbetrieben im Internet verfolgt. Am Schluss der Arbeit wird das Konzept der ¿Ko-Regulierung¿ vorgestellt, das dazu dienen kann, den Ansprüchen von Artikel 19 und 20 IPBPR gerecht zu werden und einem Missbrauch der Medienfreiheit vorzubeugen. (Meingast, Stefan)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention ¿Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte¿ (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschränkungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religiösem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt führen kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit nicht ausschließlich ein zu förderndes Recht dar, sondern dessen Ausübung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders für die Informationsversorgung der Öffentlichkeit zuständig sind ¿ in den letzten Jahren verstärkt auch im Internet ¿ und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stößt auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im ¿World Wide Web¿ auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei. In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Möglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht und nicht allein auf legislative Maßnahmen baut. Am Beginn der Arbeit soll aber zunächst auf die begrenzten Möglichkeiten der OSZE im Bezug auf die Durchsetzung von Richtlinien durch die besondere Struktur der Sicherheitsorganisation eingegangen werden. Dann wird an die OSZE-Politik im Bemühen um freie Meinungsäußerung herangeführt, wie sie sich aus verschiedenen Dokumenten seit Beginn des so genannten ¿KSZE- oder Helsinki-Prozesses¿ im Jahr 1975 ableiten lässt, und welchen Ansatz die OSZE heute in diesem Zusammenhang bei Medienbetrieben im Internet verfolgt. Am Schluss der Arbeit wird das Konzept der ¿Ko-Regulierung¿ vorgestellt, das dazu dienen kann, den Ansprüchen von Artikel 19 und 20 IPBPR gerecht zu werden und einem Missbrauch der Medienfreiheit vorzubeugen. (Meingast, Stefan)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention ¿Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte¿ (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschränkungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religiösem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt führen kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit nicht ausschließlich ein zu förderndes Recht dar, sondern dessen Ausübung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders für die Informationsversorgung der Öffentlichkeit zuständig sind ¿ in den letzten Jahren verstärkt auch im Internet ¿ und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stößt auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im ¿World Wide Web¿ auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei. In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Möglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht und nicht allein auf legislative Maßnahmen baut. Am Beginn der Arbeit soll aber zunächst auf die begrenzten Möglichkeiten der OSZE im Bezug auf die Durchsetzung von Richtlinien durch die besondere Struktur der Sicherheitsorganisation eingegangen werden. Dann wird an die OSZE-Politik im Bemühen um freie Meinungsäußerung herangeführt, wie sie sich aus verschiedenen Dokumenten seit Beginn des so genannten ¿KSZE- oder Helsinki-Prozesses¿ im Jahr 1975 ableiten lässt, und welchen Ansatz die OSZE heute in diesem Zusammenhang bei Medienbetrieben im Internet verfolgt. Am Schluss der Arbeit wird das Konzept der ¿Ko-Regulierung¿ vorgestellt, das dazu dienen kann, den Ansprüchen von Artikel 19 und 20 IPBPR gerecht zu werden und einem Missbrauch der Medienfreiheit vorzubeugen. , Die Gewährleistung von Medienfreiheit und die Verhinderung von Volksverhetzung , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090314, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Meingast, Stefan, Auflage: 09002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 24, Keyword: Ambassador; milton; Wolf; Seminar; Journalism; Diplomacy, Warengruppe: HC/Medienwissenschaften/Sonstiges, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 51, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract]

Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen.
Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann.

[English abstract]

The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. (Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A.)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract] Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann. [English abstract] The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. (Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A.)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 1,0, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: ABD-Infrastrukturen, Sprache: Deutsch, Abstract: [German abstract] Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale ¿Patentamt¿ von den drei vorgestellten Organisationen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem niedergeschriebenen erfolgen kann. [English abstract] The following work cuts into three main areas. It starts with the patent office DPMA (the german patent- and trademark office), its head office you can find in Munich. in the second part follows the EPA (European Patent Office). The EPA is a regional patent office, there it particularly for the region Europe responsible is. Third cut off is dedicated to the WIPO (World Intellectual Property Organization). It is the international patent office of the three presented organizations. Within the individual sections the elaboration follows a pattern. The sections begin with a short introduction and conception of the offices. A representation of the structure follows. The procedure for the acquisition of a patent is represented. In the end a representation of an internal data base and the search possibilities takes place. These search possibilities are visualized through screenshots. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070810, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Koedel, Peggy~Mahlke, S.~Pannier, A., Auflage: 07001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: ABD-Infrastrukturen, Warengruppe: HC/Medienwissenschaften/Sonstiges, Fachkategorie: Wissensmanagement, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638388344, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Kindschaftssachen sorgen vor allem in der Öffentlichkeit immer wieder für Zündstoff. In den Medien wird häufig von Fällen berichtet, in denen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, was für den ¿Normalbürger¿ so erstmal nicht nachvollziehbar ist und sich demzufolge dann häufig eine Welle der Empörung breit macht. 
Inwieweit sind Staat und Jugendamt berechtigt in die elterliche Sorge einzugreifen und was muss passieren, dass Eltern eine Beschneidung ihres elterlichen Erziehungsrechts erfahren? Warum werden Eltern ihre Kinder ¿weggenommen¿? Oftmals glaubt man zu wissen, was Recht ist, zumindest, wenn es deutsche Kinder betrifft. Bei ausländischen Kindern, die in Deutschland leben, schwebt immer ein Stück Ungewissheit mit. Man ist sich unsicher, welches Recht greift und ob überhaupt der deutsche Staat für diese Kinder zuständig ist.
Grundlegend für diese Ausarbeitung ist der Fall J. , bei dem es um ein in Deutschland lebendes ausländisches Kind geht, dem durch die Beschneidung seiner Genitalien eine Verstümmelung dieser droht.
Zum einen sollen Eltern ihre Kinder vor Gefahren schützen, zum anderen setzen sie sie diesen aber, wie in diesem Fall, häufig selber aus. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit und mit welchen Mitteln diesen, deutschen wie auch ausländischen Kindern, geholfen werden kann und sie geschützt werden können.
Aus dieser Thematik ergeben sich folgende zentrale Fragen:
Steht es dem Staat zu, die elterlichen Rechte und somit das elterliche Erziehungsrecht zu beschnei-den und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Gelingt es deutschen Gerichten ausländische Minderjährige vor Gefahren zu schützen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten diesbezüglich?
Ergänzend dazu stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der BRD deutschen wie auch ausländischen Minderjährigen genügend Schutz vor Gefahren und der Bewahrung des geistigen und körperlichen Wohls bieten. Zu Beginn dieser Ausarbeitung haben wir uns mit dem Thema Genitalverstümmelung befasst, um dem Leser einen Einblick in diese, für den westlichen Kulturkreis doch eher grausame Tradition, zu verschaffen. Im Folgenden soll dann der Fall J. und der Prozessverlauf dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Entscheidungen der Gerichte werden dann im Anschluss auf den Fall bezogen sowie auch allgemeingültig beleuchtet und begründet.
Im Anschluss wollen wir uns dann kritisch mit den aufgekommenen Fragen auseinandersetzen und Antworten finden. (Hillenbrand, Daniela~Scheck, Stephanie)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Kindschaftssachen sorgen vor allem in der Öffentlichkeit immer wieder für Zündstoff. In den Medien wird häufig von Fällen berichtet, in denen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, was für den ¿Normalbürger¿ so erstmal nicht nachvollziehbar ist und sich demzufolge dann häufig eine Welle der Empörung breit macht. Inwieweit sind Staat und Jugendamt berechtigt in die elterliche Sorge einzugreifen und was muss passieren, dass Eltern eine Beschneidung ihres elterlichen Erziehungsrechts erfahren? Warum werden Eltern ihre Kinder ¿weggenommen¿? Oftmals glaubt man zu wissen, was Recht ist, zumindest, wenn es deutsche Kinder betrifft. Bei ausländischen Kindern, die in Deutschland leben, schwebt immer ein Stück Ungewissheit mit. Man ist sich unsicher, welches Recht greift und ob überhaupt der deutsche Staat für diese Kinder zuständig ist. Grundlegend für diese Ausarbeitung ist der Fall J. , bei dem es um ein in Deutschland lebendes ausländisches Kind geht, dem durch die Beschneidung seiner Genitalien eine Verstümmelung dieser droht. Zum einen sollen Eltern ihre Kinder vor Gefahren schützen, zum anderen setzen sie sie diesen aber, wie in diesem Fall, häufig selber aus. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit und mit welchen Mitteln diesen, deutschen wie auch ausländischen Kindern, geholfen werden kann und sie geschützt werden können. Aus dieser Thematik ergeben sich folgende zentrale Fragen: Steht es dem Staat zu, die elterlichen Rechte und somit das elterliche Erziehungsrecht zu beschnei-den und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Gelingt es deutschen Gerichten ausländische Minderjährige vor Gefahren zu schützen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten diesbezüglich? Ergänzend dazu stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der BRD deutschen wie auch ausländischen Minderjährigen genügend Schutz vor Gefahren und der Bewahrung des geistigen und körperlichen Wohls bieten. Zu Beginn dieser Ausarbeitung haben wir uns mit dem Thema Genitalverstümmelung befasst, um dem Leser einen Einblick in diese, für den westlichen Kulturkreis doch eher grausame Tradition, zu verschaffen. Im Folgenden soll dann der Fall J. und der Prozessverlauf dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Entscheidungen der Gerichte werden dann im Anschluss auf den Fall bezogen sowie auch allgemeingültig beleuchtet und begründet. Im Anschluss wollen wir uns dann kritisch mit den aufgekommenen Fragen auseinandersetzen und Antworten finden. (Hillenbrand, Daniela~Scheck, Stephanie)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Kindschaftssachen sorgen vor allem in der Öffentlichkeit immer wieder für Zündstoff. In den Medien wird häufig von Fällen berichtet, in denen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, was für den ¿Normalbürger¿ so erstmal nicht nachvollziehbar ist und sich demzufolge dann häufig eine Welle der Empörung breit macht. Inwieweit sind Staat und Jugendamt berechtigt in die elterliche Sorge einzugreifen und was muss passieren, dass Eltern eine Beschneidung ihres elterlichen Erziehungsrechts erfahren? Warum werden Eltern ihre Kinder ¿weggenommen¿? Oftmals glaubt man zu wissen, was Recht ist, zumindest, wenn es deutsche Kinder betrifft. Bei ausländischen Kindern, die in Deutschland leben, schwebt immer ein Stück Ungewissheit mit. Man ist sich unsicher, welches Recht greift und ob überhaupt der deutsche Staat für diese Kinder zuständig ist. Grundlegend für diese Ausarbeitung ist der Fall J. , bei dem es um ein in Deutschland lebendes ausländisches Kind geht, dem durch die Beschneidung seiner Genitalien eine Verstümmelung dieser droht. Zum einen sollen Eltern ihre Kinder vor Gefahren schützen, zum anderen setzen sie sie diesen aber, wie in diesem Fall, häufig selber aus. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit und mit welchen Mitteln diesen, deutschen wie auch ausländischen Kindern, geholfen werden kann und sie geschützt werden können. Aus dieser Thematik ergeben sich folgende zentrale Fragen: Steht es dem Staat zu, die elterlichen Rechte und somit das elterliche Erziehungsrecht zu beschnei-den und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Gelingt es deutschen Gerichten ausländische Minderjährige vor Gefahren zu schützen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten diesbezüglich? Ergänzend dazu stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der BRD deutschen wie auch ausländischen Minderjährigen genügend Schutz vor Gefahren und der Bewahrung des geistigen und körperlichen Wohls bieten. Zu Beginn dieser Ausarbeitung haben wir uns mit dem Thema Genitalverstümmelung befasst, um dem Leser einen Einblick in diese, für den westlichen Kulturkreis doch eher grausame Tradition, zu verschaffen. Im Folgenden soll dann der Fall J. und der Prozessverlauf dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Entscheidungen der Gerichte werden dann im Anschluss auf den Fall bezogen sowie auch allgemeingültig beleuchtet und begründet. Im Anschluss wollen wir uns dann kritisch mit den aufgekommenen Fragen auseinandersetzen und Antworten finden. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070813, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Hillenbrand, Daniela~Scheck, Stephanie, Auflage: 07004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: Recht; Jugendhilfe; Familie, Warengruppe: HC/Sozialpädagogik, Fachkategorie: Pädagogik: Theorie und Philosopie, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638565004, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Werbeplakat für Auto-Ankauf für Autohaus DIN A1, Plakat Poster Gebrauchtwagen
    Werbeplakat für Auto-Ankauf für Autohaus DIN A1, Plakat Poster Gebrauchtwagen

    Hochwertiger 4-farbiger Plakatdruck in DIN A1 von Plakatmotiv "Werbeplakat für Auto-Ankauf für Autohaus" auf weißem Kunststoff für die Branche "Kfz-Werkstatt". Das Werbeplakat ist wetterfest und UV-stabil für innen und außen geeignet, hochwertiges PVC-Material, Stärke 510g/qm, Werbeplakat im Format DIN A1 (594 x 841 mm). Format: DIN A1 (594 x 841 mm) Material: hochwertiges PVC, wetterfest Gewicht: 510 g/qm

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  • Autohandel
    Autohandel

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    Die Schenkungsteuerstelle, die für die Besteuerung von Schenkungen zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist die örtliche Finanzbehörde des Schenkers für die Schenkungsteuer zuständig. Dies kann je nach Wohnsitz des Schenkers variieren. Es ist wichtig, sich an die zuständige Finanzbehörde zu wenden, um alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Schenkungsteuer zu erhalten. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Fristen einzuhalten und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

  • Welches betreibungsamt ist zuständig?

    Um herauszufinden, welches Betreibungsamt zuständig ist, muss man den Wohnort oder den Sitz der schuldbetreibenden Person kennen. Jede Gemeinde oder Stadt hat ihr eigenes Betreibungsamt, das für die Durchführung von Betreibungsverfahren zuständig ist. In der Regel ist das Betreibungsamt am Wohnort der schuldbetreibenden Person zuständig. Es ist wichtig, sich an das richtige Betreibungsamt zu wenden, um ein Betreibungsverfahren korrekt einzuleiten oder zu bearbeiten. Daher sollte man sich im Zweifelsfall direkt an das örtliche Betreibungsamt wenden, um die Zuständigkeit zu klären.

  • Welche heimaufsicht ist zuständig?

    Die Zuständigkeit der Heimaufsicht richtet sich in der Regel nach dem Bundesland, in dem das Pflegeheim seinen Standort hat. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen und Zuständigkeiten für die Heimaufsicht. Daher ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Pflegeheim liegt, um die zuständige Heimaufsicht zu ermitteln. In einigen Bundesländern kann die Heimaufsicht auch auf kommunaler Ebene angesiedelt sein. Es empfiehlt sich daher, bei der jeweiligen Landesregierung oder dem örtlichen Gesundheitsamt nachzufragen, welche Heimaufsicht für das konkrete Pflegeheim zuständig ist.